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Neue Infos im Auftragsvergabemonitor

Neue Auftragsvergaben im Auftragsvergabemonitor

Datum der Vergabe Ort der Ausführung Auftraggeber Auftragnehmer Auftragssumme
16.03.2023 64646 Kreis Bergstraße Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße Nemko GmbH Details
16.03.2023 06000 Halle (Saale) Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Süd Stadtwerke Merseburg GmbH 82 449.81 EUR Details
16.03.2023 95478 Kemnath LRA Tirschenreuth Details
10.03.2023 93080 Pentling Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern München Ibotech GmbH & Co. KG 1 061 884.76 EUR Details
01.03.2023 46395 Bocholt Stadt Bocholt Kontaktstelle Fachbereich Recht & Vergabe - Zentrale Vergabestelle PMCS GmbH & Co. KG 978 296.95 EUR Details
07.03.2023 26386 Wilhelmshaven Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Ludger Ostlinning 0.01 EUR Details
13.03.2023 12437 Berlin Grün Berlin GmbH Ullsteinhaus WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG 1 408 755.06 EUR Details
13.03.2023 16303 Schwedt Nationalpark Unteres Odertal - Verwaltung Details
14.03.2023 61276 Weilrod Gemeindevorstand der Gemeinde Weilrod Details
14.03.2023 61276 Weilrod Gemeindevorstand der Gemeinde Weilrod Details

 

 

Stichwort:

 

 

Bundesrechnungshof : Bericht nach § 99 BHO zur Dauerkrise der Deutschen Bahn AG


Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, hat gegenüber der Deutschen Bahn (DB) und der Bundesregierung schwere Vorwürfe erhoben. „Mehr denn je steht der Bund gravierenden strukturellen, finanziellen und betrieblichen Problemen bei der DB gegenüber. Diese haben sich in Anzahl und Dringlichkeit sogar verschärft“, sagte Scheller bei der Vorstellung eines Sonderberichtes seiner Behörde zur DB. Vor vier Jahren hatte der Bundesrechnungshof bereits auf Fehlentwicklungen bei der DB in einem Bericht hingewiesen. Eine Besserung sei nicht eingetreten. Nach vier offensichtlich verlorenen Jahren sei das System Eisenbahn sogar noch unzuverlässiger geworden und die wirtschaftliche Lage der DB AG habe sich weiter verschlechtert. „Die Krise der DB AG wird chronisch. Der Konzern entwickelt sich zu einem Sanierungsfall, der das gesamte System Eisenbahn gefährdet“, sagte Scheller. Als Beispiel nannte er die zunehmende Unpünktlichkeit. Verantwortlich dafür sei unter anderem die überalterte und vernachlässigte Infrastruktur. Zudem verschlechtere sich die wirtschaftliche Situation des Konzerns immer mehr. In den bahnbezogenen Geschäftsfeldern (DB Cargo, DB Regio, DB Fernverkehr) seien die Erträge rückläufig oder es entstünden zum Teil massive Verluste. Allein DB Cargo habe in den letzten zehn Jahren 3 Mrd. EUR Verlust gemacht. Der Präsident des Bundesrechnungshofes hält der Bundesregierung vor, zu dieser Krise durch eigene Versäumnisse wesentlich beigetragen zu haben. So habe der Bund seine eisenbahnpolitischen Ziele inhaltlich nicht klar definiert. Scheller plädiert auch dafür, „Engagements im außereuropäischen Ausland oder in anderen Sparten einzustellen“. (cd/cm)

Quelle: RailBusiness 16.3.2023


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Plug Power baut 100-MW-Elektolyseur für Uniper in Maasvlakte


Uniper hat das US-Wasserstoff-Unternehmen Plug Power mit Planung und Bau eines Elektrolyseurs
im Rotterdamer Hafen beauftragt. Im Projekt „H2Maasvlakte“ soll bis 2026 eine Elektrolysekapazität
von 100 MW entstehen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen wird Plug Power zehn vor-
gefertigte PEM (Proton Exchange Membrane)-Elektrolyseanlagen an Uniper liefern. Die Produktion
dieser werde in Europa und in den USA stattfinden. Eine positive finale Investitionsentscheidung
Unipers stehe jedoch noch aus.
Bis spätestens 2030 soll die Kapazität der Anlage in den Niederlanden um weitere 400 auf 500 MW
ausgebaut werden, so Plug Power in einer Mitteilung. Fördergelder kommen vom niederländischen
Wirtschaftsministerium.
„Das Projekt H2Maasvlakte markiert einen bedeutenden Meilenstein für Europas Übergang zu einer
nachhaltigeren, regionaleren Energieversorgung in Reaktion auf geopolitische Risiken und den Kli-
mawandel“, sagte Plug Power-CEO Andy Marsh.
Das Rotterdamer Hafengebiet, zu dem auch die Maasvlakte gehört, ist das größte kohlenstoffemit-
tierende Industriegebiet in den Niederlanden, erklärt Uniper. Im Jahr 2021 habe das Gebiet 23,4
Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Somit sei die Dekarbonisierung dort erheblich entscheidend

für das Gesamtziel der Niederlande, bis 2050 eine Netto-Null-Emission zu erreichen.

Quelle: H2-Weekly 011/23 vom 16.3.2023


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EWE stellt Wasserstoff-Kaverne bei Berlin fertig


In Rüdersdorf bei Berlin testet der Energiedienstleister EWE die H2-Speicherung in einer Kaverne.
Nach drei Monaten Bauzeit beginne nun der vorbereitende Technikaufbau, um im Hohlraum erste
Einspeicherungen vorzunehmen.
Etwa 500 Kubikmeter Wasserstoff könne die Kaverne, die sich in einem unterirdischen Salzstock
befindet, aufnehmen, so EWE. Die Steinsalzschicht, in dem sich der H₂-Hohlraum befindet, beginnt
in circa 600 Metern Tiefe und reicht bis auf 3.200 Meter unter die Erdoberfläche. In dem unterirdi-
schen Salzstock hat EWE in der Vergangenheit bereits zwei große Kavernenspeicher gebaut. Erste
Einspeicherungen im neuen Hohlraum seien für den Spätsommer dieses Jahres geplant.
Der Kavernenspeicher ist Teil des Forschungsvorhabens „HyCAVmobil“, dessen Ziel es ist, neben
dem Betrieb der Anlage auch die Qualität des Wasserstoffes nach dem Ausspeichern zu testen. Eine
Reinheit von nahezu 100 Prozent ist laut Unternehmen wichtig für zukünftige Anwendungen, vor
allem im Mobilitätsbereich. Die Erkenntnisse, die die kleine Forschungskaverne liefert, sollen auf Ka-

vernen mit dem 1.000-fachen Volumen übertragen werden. Zukünftig könnten damit Kavernen mit
Volumina von 500.000 Kubikmetern zur großtechnischen Wasserstoffspeicherung genutzt werden.
Bei den nun anlaufenden Arbeiten zur Technikinstallation wird zunächst ein Bohrturm errichtet, so
EWE, mit dessen Hilfe die Solrohre, die für die Herstellung des Hohlraums benötigt wurden, entfernt
werden und die Technik für den Wasserstoff-Testbetrieb in das 1.000-Meter lange Bohrloch einge-
baut wird. Anschließend baut EWE die Bohranlage wieder ab und errichtet obertage die temporäre
Betriebsanlage für die Wasserstoffspeicherung.
Den aktuellen Arbeiten gingen umfangreiche Dichtheitstests der Zuleitung zur Kaverne bis auf
1.000 Meter Tiefe voraus. Dabei hatte das Unternehmen die Verbindung zwischen dem eingebau-
ten Rohr-in-Rohr-System und dem Gebirge auf Dichtheit getestet und den Nachweis erbracht, dass
die Bohrung bei den notwendigen Drücken dicht ist.
Das Investitionsvolumen für das Projekt belaufe sich auf rund zehn Millionen Euro. Die Gelder kom-
men von EWE, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie dem Nationalen Innovati-
onsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie des Bundesverkehrsministeriums.

Quelle: H2-Weekly 11/23 16.3.2023


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EWE stellt Wasserstoff-Kaverne bei Berlin fertig

Baden-Württemberg fördert über 250 Linien- und Bürgerbusse


2023 fördert das Land über 250 Linien- und Bürgerbusse. Fast die Hälfte der 15 Millionen Euro Fördermittel werden in Busse mit batterieelektrischem Antrieb investiert. Dies sorgt für einen nachhaltigen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

In vielen ländlichen Regionen ist der Busverkehr das Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs. Dieser Teil einer umweltfreundlichen Mobilität wird in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Landes kontinuierlich ausgebaut und Schritt für Schritt auf klimaschonende Antriebe umgestellt. Diese Entwicklung bekommt durch das Busförderprogramm 2023 mit einem Förderumfang von rund 15,5 Millionen Euro einen weiteren Schub. Rund ein Viertel der Anträge hat die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben zum Ziel.

Baden-Württemberg kommt in Sachen Klimaschutz im öffentlichen Nahverkehr zügig voran. Das Programm zur Busförderung verfolgt weiter das Ziel, die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Clean-Vehicle-Directive(CVD)-Richtlinie zu unterstützen. Seit August 2021 gibt die Europäische Union (EU) dabei öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in den Mitgliedsstaaten gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor.

Umweltfreundliche Busse im Fokus

Mit dem Busförderprogramm 2023 unterstützt das Land auch in diesem Jahr die Beschaffung neuer Linienbusse insbesondere mit emissionsfreier und emissionsarmer Antriebstechnik. Die Förderung basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und umfasst in diesem Jahr 15,5 Millionen Euro. Damit werden insgesamt 252 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst. Trotz des zunächst zeitintensiven Umbaus der Omnibusbetriebshöfe entfällt bereits rund ein Viertel aller Förderungen (63 Anträge) auf Fahrzeuge mit völlig emissionsfreier Antriebstechnik.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag, 2. März 2023: „Fast die Hälfte der Fördermittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb zu fördern. Diesen Anteil wollen wir weiter kontinuierlich steigern. Für emissionsfreie Fahrzeuge sollen in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 7,65 Millionen Euro bewilligt werden.“

Dieselbusse werden nur noch nachrangig bezuschusst

Insbesondere um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum nicht zu überfordern und dennoch die übergeordneten Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots zum besseren Klimaschutz und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen, werden auch in diesem Jahr noch Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb gefördert. Eine Förderung ist jedoch nur dann möglich, wenn die neu beschafften Fahrzeuge dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten oder wenn dafür weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten aus dem Verkehr genommen werden. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt knapp 8,3 Millionen Euro.

Förderung im On-Demand-Verkehr

Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote fördert das Land auch die Anschaffung von Bürgerbussen. Minister Hermann sagte: „Besonders erfreulich ist, dass in diesem Jahr erstmalig ein Antrag für einen Bürgerbus mit Elektroantrieb bezuschusst werden kann.“

Ebenso können in diesem Jahr erstmals Kleinbusse gefördert werden, die im sogenannten Linienbedarfsverkehr nach Paragraph 44 Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge dienen der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeitenverkehren. Diese sogenannten On-Demand-Angebote ergänzen den liniengebundenen Busverkehr.

Für das kommende Förderjahr ist geplant, zusätzlich Umrüstungen von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb auf Elektro-Antrieb zu fördern. Damit soll der Anteil von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb noch schneller wachsen.

Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die Landeskreditbank (L-Bank).

L-Bank: Nahverkehrsfinanzierung

Ministerium für Verkehr: Förderprogramme ÖPNV

Quelle: newsletter@baden-wuerttemberg.de   8.3.2023



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Stadler liefert neue Fernverkehrszüge für Norwegen


Das staatliche Unternehmen Norske tog und Stadler haben heute einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von 17 FLIRT Nordic Express unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltet eine Option über bis zu 83 weiteren Fahrzeugen. Die neuen FLIRT Nordic Express sind für den Fernverkehr in ganz Norwegen ab 2026 vorgesehen.

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FLIRT Nordic Express

Machbarkeitsstudie liegt vor: Reaktivierung Voralb- und Teckbahn positiv, Hohenstaufenbahn zu teuer


Die Machbarkeitsstudie, die eine Reaktivierung der Hohenstaufenbahn Schwäbisch Gmünd – Göppingen, der Voralbbahn Göppingen – Bad Boll und der Teckbahn Kirchheim unter Teck – Weilheim a. d. T. mit einem Lückenschluss als Neubaustrecke Bad Boll – Weilheim untersucht hat, kommt für die einzelnen Strecken zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für die Hohenstaufenbahn empfiehlt die Studie, die Reaktivierung nicht weiter zu verfolgen, da „den nicht allzu hohen verkehrlichen Wirkungen“ hohe Infrastrukturinvestitionen für den Wiederaufbau der Trasse sowie hohe Betriebskosten gegenüberstehen. Der durchgehenden Verbindung Kirchheim – Weilheim – Bad Boll – Göppingen wird zwar eine hohe verkehrliche Wirkung bescheinigt, sie erreicht aber nicht das Nutzen-Kosten-Verhältnis von >1. Eine positive Bewertung – auch durch nur „moderate Investitionskosten“ – erreichen dagegen die beiden Abschnitte Voralb- und Teckbahn, deren Reaktivierung weiter verfolgt werden sollte. Die Ergebnisse der von den Landkreisen Göppingen, Esslingen und Ostalbkreis, dem Verband Region Stuttgart (VRS) sowie dem Regionalverband Ostwürttemberg in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie sind beim VRS im Netz einzusehen, ebenso eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss am 15.03.2023. (as)

Quelle: RailBusiness 8.3.2023


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Neuer Mietspiegel der Stadt München 21 % höher als 2021 !


Auf viele Münchnerinnen und Münchner dürfte in den kommenden Wochen eine Mieterhöhung zukommen. Nach dem neuen Mietspiegel der Stadt liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete bei 14,58 Euro/qm. Das bedeutet einen Anstieg der durchschnittlichen Miete um 21% im Vergleich zur Erhebung 2021 (12,05 Euro/qm). In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Wert damit um fast 25% erhöht.
Bei Neuvermietungen liegen die durchschnittlichen Mieten bei 16,07 Euro/qm (2021: 13,90 Euro/qm). Für Bestandsmieten weist der Mietspiegel einen durchschnittlichen Wert von 13,72 Euro/qm (2021: 11,31 Euro/qm) aus.

Der große Sprung in den Mieten erklärt sich auch daher, dass die Stadt wegen der Corona-Pandemie 2021 auf die geplante Neuerstellung des Mietspiegels verzichtet hatte. Der Mietspiegel wurde damals auf Grundlage des Verbraucherpreisindex lediglich fortgeschrieben. Der jetzige Mietspiegel 2023 wurde dagegen neu erstellt.

Erhöhung liegt über der Kappungsgrenze

Der Mietspiegel dient Vermietern als Orientierung, wie stark sie die Miete für Wohnungen erhöhen können. Mit seiner Hilfe lassen sich etwa Mieterhöhungen begründen. Diese könnten jetzt bis zu 15% innerhalb von drei Jahren betragen, da die Steigerung des Mietspiegels die Kappungsgrenze von 15%, die für Mieterhöhungen in München gilt, übersteigt. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gilt die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10% als Maximum. Die konkrete Vergleichsmiete hängt im Einzelfall von der Wohngegend, dem Baujahr und der Ausstattung der Wohnung ab.

Die Stadt und der Münchner Mieterverein sehen die Entwicklung naturgemäß mit Sorge. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält die bisherigen Reformen des Mietspiegels für nicht ausreichend. Er fordert, dass die Geltungsdauer von bestehenden Mietspiegeln um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Außerdem sollten öffentlich geförderte und Altmietverträge mit meist deutlich günstigeren Mieten in die Erhebung einfließen. Das würde den Durchschnittswert deutlich senken.

Der Mieterverein München gibt sich schockiert. „Diese Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Das versetzt die Mieterinnen und Mieter in Angst und Panik“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München. Sie fürchtet, dass viele Vermieter die maximal möglichen 15% Erhöhungsspielraum ausreizen werden und wiederholt ihre Forderung nach einem bundesweiten Mietenstopp, bei dem die Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt sechs Jahre lang eingefroren werden.

Quelle: Immobilien-Zeitung  IZ Aktuell 8.3.2023


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Nullsteuer auf PV-Anlagen. Wichtige Klarstellung der Finanzverwaltung !


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen in wesentlichen Bereichen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. Der ZVEH war früh eingebunden und konnte erreichen, dass notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in bestimmten Fällen in die Nullsteuer-Regelung einbezogen werden.

Seit 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-Anlagen* (PV-Anlage) an den Anlagenbetreiber ein Nullsteuersatz. Dieser wurde über das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 in das Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgenommen. Der Anwendungsbereich umfasst Solarmodule, „einschließlich der für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern...“. Was genau unter den Begriff „wesentliche Komponenten“ fällt, war allerdings bislang nicht klar definiert und führte in der Branche zu großer Unsicherheit.

Hier hat jetzt ein an die obersten Finanzbehörden der Länder adressiertes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen für Klarheit gesorgt. Das Schreiben vom 27. Februar legt dar, wie die Finanzämter die neuen Regelungen auszulegen und anzuwenden haben und bestätigt in vielen Punkten die Sichtweise der e-handwerklichen Organisation.

Weite Auslegung des Begriffs „wesentliche Komponenten“

Als Erfolg seiner Interessenvertretung wertet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dass unter „wesentliche Komponenten“ nun auch Bauteile erfasst sind, die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Gleichzeitig werden „wesentliche Komponenten“ in der Auslegungshilfe weniger eng gefasst, als noch im Entwurf vorgesehen. Waren damit bislang nur rein PV-spezifische Komponenten gemeint, fallen nun auch Komponenten, die „geliefert und installiert werden, um PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben“, unter diese Definition. In beiden Fällen konnte die e-handwerkliche Organisation also erreichen, dass der Nullsteuersatz auf wichtige, im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehende Leistungen ausgeweitet wurde.

Vereinfachung durch „Paketlösung“

Den Forderungen des ZVEH nach praxistauglichen Lösungen entsprechend, hat die Bundesfinanzverwaltung zudem sogenannte „Paketlösungen“ in ihr Schreiben aufgenommen und die Abgrenzung der Umsatzsteuersätze damit weiter erleichtert. Gemeint ist mit „Paketlösungen“ beispielsweise, dass eine Zählerschrank-Erweiterung oder auch andere Komponenten und Arbeiten unter den Nullsteuersatz fallen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehen und wenn sie gemeinsam mit einer solchen bei einem einzigen e-handwerklichen Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht stellt dies eine einheitliche Leistung des e-handwerklichen Fachbetriebs dar, die insgesamt unter den Nullsteuersatz fällt. Beauftragt ein Kunde jedoch „nur“ eine Zählerschrank-Erweiterung – zum Beispiel, weil mit der Installation der PV-Anlage ein Solarteur oder ein Dachdecker-Betrieb beauftragt wurde –, unterliegt diese Leistung dem Regelsteuersatz.

ZVEH moniert zu enge Auslegung

Der ZVEH hatte sich schon sehr früh dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes nicht zu eng zu fassen und so beispielsweise auch Zählerschrank-Erweiterungen, sofern sie im Rahmen der Installation einer PV-Anlage nötig werden, einzubeziehen und mit dem Nullsteuersatz zu belegen. In einem Entwurf des BMF-Schreibens von Ende Januar galt diese Leistung noch als Vorarbeit für die Installation einer PV-Anlage und hätte daher dem Regelsteuersatz unterliegen sollen.

Begründet hatte die elektrohandwerkliche Organisation ihre Forderung damit, dass eine Zählerschrank-Erweiterung in vielen Fällen aufgrund zu erfüllender technischer Normen notwendig würde. Die Erweiterung von Zählerschränken aus dem Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes herauszunehmen, sei daher nicht im Sinne des Gesetzeszwecks.

Beteiligung von Anfang an

Seine Standpunkte und Forderung hatte der ZVEH bereits Anfang Dezember 2022, vor der finalen Verabschiedung des JStG 2022 in Bundestag und Bundesrat, in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum ersten Entwurf des BMF-Schreibens Ende Januar 2023 legte der ZVEH seine Stellungnahme vor.

„Wir freuen uns, dass im Dialog mit dem Finanzministerium eine Lösung gefunden werden konnte, mit der sich die Nullsteuer-Regelung für bestimmte PV-Anlagen auch für e-handwerkliche Betriebe praxistauglich umsetzen lässt“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.

Als Hilfestellung für elektrohandwerkliche Innungsbetriebe hat der ZVEH bereits im Oktober 2022, als sich das Gesetz noch in der Planung befand, ein umfangreiches Merkblatt aufgelegt. Dieses wurde kontinuierlich aktualisiert und enthält in seiner neuesten Version natürlich auch die Erläuterungen des BMF-Schreibens. Das Merkblatt ist in den nächsten Tagen bei den elektrohandwerklichen Landesorganisationen erhältlich.


Quelle:  haustec.de   8.3.23

Quelle

 




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Baden-Württemberg:Solare Stromerzeugung auf rund 260 straßennahen Flächen


Durch eine Initiative der Landesregierung können in Zukunft deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. Im ersten Schritt sollen auf rund 260 Flächen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen.

Künftig können in Baden-Württemberg durch eine Initiative der Landesregierung deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. „Photovoltaik ist für die Energiewende unverzichtbar. Im letzten Jahr lagen wir im Zubau von Photovoltaik bundesweit auf dem vierten Platz. An diesen Erfolg wollen wir jetzt insbesondere auch bei der Freiflächenphotovoltaik anknüpfen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 31. Januar 2023 im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart.

Potenziale an Bundes- und Landesstraßen nutzen

„Speziell die Nutzung der vorhandenen Potenziale an den Bundes- und Landesstraßen ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Hierdurch können wir nicht genutzte Flächen einsetzen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land zu steigern.“ Auf etlichen sogenannten Innenohren von Zu- und Abfahrten, an Lärmschutzwänden und Straßenböschungen könnte künftig grüner Strom produziert werden. „Das ist ein Plus für den Klimaschutz“, betonte der Ministerpräsident weiter.

Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zu bisher ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen im Land liegen jetzt vor. Verkehrsminister Winfried Hermann berichtete: „Im ersten Schritt machen wir es möglich, dass auf rund 260 Flächen (PDF) an Bundes- und Landesstraßen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen. Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei rund 122 Gigawattstunden (GWh). Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 35.000 Drei-Personen-Haushalten. Auch durch das Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit den Straßenbauverwaltungen entwickelt haben, bringen wir die solare Stromerzeugung weiter nach vorne und schonen dabei zugleich die Natur.“

Großes Interesse: Mehr als 600 Flächen wurden angemeldet

Insbesondere Energieversorger konnten seit Februar 2022 ihr Interesse bekunden, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Nähe einer Bundes- oder Landesstraße betreiben wollten. Der Aufruf fand große Resonanz: 28 Interessierte meldeten insgesamt rund 650 Flächen an. 26 von ihnen bekamen am Ende eine positive Antwort, wenn auch nicht für alle von ihnen angefragten Flächen.

Die meisten nicht berücksichtigten Flächen waren nicht im Eigentum von Bund oder Land und erfüllten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung nicht. Bei anderen gab es beispielsweise Um- oder Ausbaupläne, oder sie standen aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Detailprüfung steht fest, dass rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für den Bau von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Die meisten liegen im Regierungsbezirk Stuttgart (85), gefolgt von den Regierungsbezirken Karlsruhe (74), Tübingen (71) und Freiburg (26).

Die Ergebnisse aus den Prüfverfahren wurden den Interessierten bereits mitgeteilt. Diese haben nun die Möglichkeit, auf ausgewählte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Straßenbauverwaltung zuzugehen, um genauere Informationen zu den straßenbautechnischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Ihnen steht es dann frei, ob sie unter den genannten Bedingungen die baurechtliche Voraussetzung schaffen möchten.

Wesentliche rechtliche Sachverhalte sind geklärt

Die knapp 260 Flächen seien ein erster, aber wichtiger Schritt, so der Verkehrsminister. Im Rahmen des Verfahrens habe das Verkehrsministerium mit den weiteren Beteiligten gleichzeitig die wesentlichen Bedingungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Nähe von Bundes- und Landesstraßen ausgelotet. Die Experten würden davon ausgehen, dass es in den meisten Fällen einen Bebauungsplan braucht, um das Baurecht für eine Photovoltaikanlage zu schaffen, berichtete Winfried Hermann. Auch weitere rechtliche Sachverhalte konnten geklärt werden.

Ein Muster-Nutzungsvertrag regelt künftig die straßenbaurechtlichen und technischen Pflichten der Akteure. Damit gibt es einen festen Rahmen, der das Verfahren für neue Interessentinnen und Interessenten klarer macht und ein erhebliches Stück vereinfacht.

Interessierte können sich an Regierungspräsidien wenden

Nach Hochrechnung des Ministeriums könnten neben den jetzt ins Auge gefassten 170 „Innenohren“ an Bundes- und Landesstraßen künftig rund 200 weitere Innenohrflächen für Photovoltaik genutzt werden. Auch andere Flächen an den betreffenden Straßen sind denkbar.

Angesprochen sind Kommunen, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler und Privatpersonen. Wer Interesse hat, kann sich an das jeweilige Referat 45 seines zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Nach Anmeldung muss mit einer Prüfzeit von etwa zwei Monaten gerechnet werden. Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte: „Unser Ziel ist es, dass am Ende möglichst viele Betreiber gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten können.“


Quelle:Newsletter Baden-Württemberg.de  3.2.2023



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Busitalia erhält 150 vollelektrische E-WAY Stadtbusse


Iveco Bus hat einen Auftrag von Busitalia über die Lieferung von 150 vollelektrischen Stadtbussen erhalten. Dieser bedeutende Rahmenvertrag für E-WAY Busse ist der größte, den Iveco Bus bisher in Italien unterzeichnet hat. Die Auslieferungen sind von 2023 bis 2025 geplant, wobei die ersten 18 Busse im Juli 2023 zur Auslieferung kommen.
Die 12 Meter langen E-WAY Busse in Nachtladeausführung, die Busitalia künftig einsetzt, verfügen über zahlreiche Ausstattungsmerkmale wie eine Klimaanlage, USB-Steckdosen, spezielle Bereiche für Rollstuhlfahrer sowie ein Rückfahrsystem. Zwei verschiedene Ausstattungsvarianten bieten eine große Fahrgastkapazität, ohne die Reichweite mit nur einer Ladung zu beeinträchtigen. Einige der Fahrzeuge verfügen über 28 Sitzplätze für den Stadtverkehr. Andere wiederum bieten eine optimale Kombination aus 32 Sitzplätzen und etwas weniger Stehplätzen für den Überlandverkehr.

Quelle: newsletter@nahverkehrspraxis.de 12.1.2023



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Busitalia erhält 150 vollelektrische E-WAY Stadtbusse

 

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