Datum der Vergabe | Ort der Ausführung | Auftraggeber | Auftragnehmer | Auftragssumme | |
08.08.2022 | 10117 Berlin | Charité Universitätsmedizin Berlin | 1.00 EUR | Details | |
05.08.2022 | 93339 Riedenburg | Stadt Riedenburg | 13 183.00 EUR | Details | |
04.08.2022 | 90762 Fürth | Stadt Fürth - Rf. V- Zentrale Vergabestelle | Metropol Protect GmbH | 570 870.42 EUR | Details |
08.08.2022 | 79539 Lörrach | Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach | REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG | 0.01 EUR | Details |
03.08.2022 | 47441 Moers | Kreis Wesel -Zentrale VergabestelleReeser | Details | ||
08.08.2022 | 38440 Wolfsburg | Stadt Wolfsburg Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle | 198 700.00 EUR | Details | |
01.08.2022 | 64295 Darmstadt | Wissenschaftsstadt Darmstadt vertreten durch die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG | Details | ||
18.07.2022 | 90402 Nürnberg | Polizeipräsidium Mittelfranken – SG V 2 Vergabestelle | 164 000.00 EUR | Details | |
08.08.2022 | 86899 Landsberg am Lech | Bayerische Staatsforsten AöR | 204 990.00 EUR | Details | |
05.08.2022 | 27576 Bremerhaven | Stadthalle Bremerhaven | 183 095.00 EUR | Details |
Ein deutsch-norwegisches Energieprojekt will Rostock zu einer Drehscheibe für die Produktion von Wasserstoff aus Erdgas machen, sogenanntem blauen Wasserstoff.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, hat heute die Genehmigung der ersten 41 Projekte des „IPCEI Wasserstoff“ bekannt gegeben. Mit dabei sind auch vier erste Projekte aus Deutschland.
Weitere Projekte aus Deutschland befinden sich noch im Genehmigungsverfahren. Die ersten vier deutschen Projekte dürfen nun auf Basis dieser beihilferechtlichen Genehmigung staatlich gefördert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erzielen damit einen wichtigen Erfolg, der durch enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen, der Europäischen Kommission und den 14 weiteren beteiligten europäischen Mitgliedstaaten erreicht werden konnte. BMWK und BMDV hatten diese vier sowie weitere Projekte 2021 im Interessensbekundungsverfahren zum IPCEI Wasserstoff (Important Project of Common European Interest) ausgewählt.
Die 41 integrierten Projekte gehören zur Technologiewelle, genannt „IPCEI Hy2Tech“. Sie drehen sich um Technologien zur Erzeugung, zum Transport und zum Einsatz von Wasserstoff insbesondere im Mobilitätssektor. Alle Projekte gehen über den aktuellen Stand der Technik hinaus. Die intensive Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen erzeugt wichtige Impulse für die Entwicklung einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa und kann nur durch eine staatliche Anschubfinanzierung angestoßen werden.
Das IPCEI Wasserstoff ist ein europäisches Projekt, an dem insgesamt 24 Mitgliedstaaten und Norwegen beteiligt sind. In Deutschland stehen für das Projekt in Summe über acht Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, bereitgestellt durch Bund und Länder. Die Ereignisse seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verdeutlichen erneut, welche Bedeutung das IPCEI Wasserstoff, das auch Teil der deutschen Nationalen Wasserstoffstrategie ist, für die Zukunft der Energiewirtschaft und der Industrie hat.
Als erste sogenannte „Wellen“ wurden die Technologiewelle und die Industriewelle seit August 2021 mit der Europäis052chen Kommission diskutiert und weiterentwickelt. Die heute erteilte Genehmigung betrifft die Technologiewelle. Die Genehmigung der Industrieprojekte wird für Herbst 2022 erwartet; im Anschluss können die Förderbescheide ausgestellt werden. Von hoher Bedeutung für Deutschland ist auch eine dritte Infrastrukturwelle, für die bereits Vorschläge bei der Europäischen Kommission eingereicht wurden. Eine vierte Welle zu Mobilitätsanwendungen ist in Arbeit.
Die beihilferechtliche Genehmigung erlaubt dem BMWK die Förderung von zwei Projekten:
„BoschPowerUnits“ von Bosch erforscht stationäre Brennstoffzellen- Systeme auf Festoxid-Basis. Die Systeme dienen der modularen und vernetzen Erzeugung von Strom und Wärme durch Wasserstoff. Bosch will in dem Projekt letzte Forschungs- und Entwicklungsschritte auf dem Weg zur Serienfertigung gehen. Das Projekt soll in Bosch-Standorten in Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland realisiert werden.
Mit „Sunfire1500“ der Sunfire GmbH darf zudem eine Produktionslandschaft gefördert werden, die Elektrolyseure der Alkali- (AEL) und der Hochtemperatur-Technologie (SOEC) in Serienfertigung bringt. Der wesentliche Investitionsstandort für die Fabriken wird Sachsen sein, für AEL auch anteilig NRW. Die verschiedenen Elektrolysetechnologien können so für den breiten Einsatz zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll die Produktion als Blaupause für die zukünftige europäische Serienproduktion dienen.
Zudem wurden zwei vom BMDV ausgewählte Projekte beihilferechtlich genehmigt:
Das Projekt "Pegasus" der Daimler Truck AG zielt darauf ab, mit auf Brennstoffzellen basierenden Antriebssträngen von Zugmaschinen/Anhänger-Kombinationen den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf dem Landweg zu dekarbonisieren und gleichzeitig die wichtigsten Leistungskriterien sowie die Flexibilität der Zugmaschinen beizubehalten. Die Praktikabilität, Zuverlässigkeit und technische Reife dieser neuen Antriebe soll auf mehreren großen Logistikrouten in Zentral-EU getestet werden.
Das Projekt "NextGen HD Stack" von EKPO Fuel Cell Technologies wird eine neue Generation von leistungsstarken Brennstoffzellen-Stackmodulen entwickeln und deren Kommerzialisierung vorantreiben. Zudem soll auch der CO2-Fußabdruck der Produktion deutlich reduziert werden. Die Haupteinsatzbereiche der neuen Stack-Technologie sind neben Nutzfahrzeugen auch Busse, Schiffs- und Bahnanwendungen sowie die stationäre Stromerzeugung.
Quelle: H2weekly 28.7.2022
Die steigenden Baukosten und die zunehmende Verunsicherung lassen die Nachfrage nach Wohnungen wie erwartet einbrechen. Das Statistische Bundesamt meldete für Mai einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs1 im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,5 Prozent. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai wird nun ein reales Minus von 5,1 Prozent ausgewiesen. "Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen ist dies eine schlechte Nachricht. Insbesondere, da wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Schließlich belasten neben den hohen Baukosten, auch die weiter steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Zinskosten das Budget der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, jetzt im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum von Bundesbauministerin Geywitz Lösungen zu finden, die in der Praxis umsetzbar sind." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.
Müller: "Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungsbranche haben sich von der Verunsicherung (noch) nicht anstecken lassen. Für den Wirtschaftsbau wurde für den Mai noch ein Auftragsplus ausgewiesen, auch der Öffentliche Bau legte real zu. Wir hoffen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber ihrer Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Infrastruktur nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bewusst sind. Deutschland kann es sich angesichts maroder Brücken, Straßen und Schulen nicht leisten, beim Infrastrukturausbau zwei Gänge zurückzuschalten."
Das Plus im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau hätte den Einbruch im Wohnungsbau aber nicht ausgleichen können: Im gesamten Bauhauptgewerbe1 sei der Auftragseingang im Mai - im Vorjahresvergleich - preisbereinigt um 3,5 Prozent, kalenderbereinigt um 7,5 Prozent zurückgegangen. Trotz des leichten Anstiegs zum Vormonat2 von 0,5 Prozent wird für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ein Orderminus von real 0,8 Prozent ausgewiesen. Auch der Umsatz1 sei mittlerweile ins Minus gerutscht: Das Bundesamt hätte einen realen Rückgang von 0,4 Prozent gemeldet. Dies sei auch auf den Mai, mit einem Minus von 3,9 Prozent, zurückzuführen. "Hier machen sich die Lieferengpässe bemerkbar. Wenn kein Material da ist, kann auch nicht gebaut werden. Damit liegen wir jetzt in der Spanne unserer Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 von minus zwei bis null Prozent", fasst Müller die Situation zusammen.
Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. 1 Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten; 2 saison-, kalender- und preisbereinigt
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Pressemitteilung 25.7.2022
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Juni 2022 um 32,7 Prozent über dem Niveau von Juni 2021. "Bei vielen Baumaterialien fällt der Preisanstieg sogar noch deutlich höher aus als der Durchschnitt. Die Bauunternehmen sind insbesondere von den Preissteigerungen bei Stahlprodukten betroffen: Der Preis für Betonstahl lag im Juni um 53,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Da fällt auch der jüngste Rückgang von Mai auf Juni um 2,8 Prozent kaum ins Gewicht. Es wundert somit nicht, dass der Preisindex für den Neubau von Straßenbrücken jüngst um 21,5 Prozent zugelegt hat. Der Anteil an Stahl- und Metallbauarbeiten ist hier mit 10 Prozent schließlich besonders hoch", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichten Erzeugerpreisindizes für in Deutschland produzierte, gewerbliche Produkte.
Müller: "Die steigenden Kosten machen den Bauunternehmen nach wie vor sehr zu schaffen. Zum einen müssen langlaufende Projekte, die mit deutlich niedrigeren Preisen kalkuliert wurden, zu höheren Kosten abgearbeitet werden. Und zum anderen erschweren die hohen Baumaterialpreise und auch insbesondere deren Volatilität die Kalkulation neuer Projekte. Hinzu kommt, dass der vereinzelte Materialmangel die Bautätigkeit behindert. Hiervon ist immer noch ein Großteil der Bauunternehmen betroffen." Der Anteil sei laut ifo Konjunkturtest zwar von Mai mit ehemals 52 auf 44 Prozent im Juni gesunken, die Betroffenheit sei damit aber immer noch hoch und je nach Gewerk auch unterschiedlich. Am schlimmsten träfe es - mit einem Anteil von jeweils 48 Prozent - die Unternehmen des gewerblichen Hochbaus sowie des Wohnungsbaus. "Neben den hohen Stahlpreisen belasten auch die hohen und weiter steigenden Energie- und Mineralölpreise die Branche. Insbesondere Dieselkraftstoff schlägt hier zu Buche, schließlich entfällt hierauf die Hälfte des Energieverbrauchs im Baugewerbe. Und der Preis für Diesel ist binnen Jahresfrist um 52,4 Prozent gestiegen", erläutert Müller die Situation. Der Erzeugerpreis für Energie hätte sogar um 86,1 Prozent über dem Vorjahreswert gelegen, der Preis für Bitumen um 69,6 und für Asphalt um 30,2 Prozent. "Und hier scheint vorerst kein Ende in Sicht zu sein, schließlich legten die Preise binnen Monatsfrist noch weiter zu." Der Preis für Energie sei von Mai bis Juni um 1,6, für Dieselkraftstoff um 1,9, für Asphalt um 3,1 und für Bitumen sogar um 6,3 Prozent gestiegen.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie 20.7.2022
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"Wer mehr Schienenverkehr will, muss das Netz ausbauen. Und wer schneller bauen möchte, muss vor allem weniger und schneller planen. Denn für das Planfeststellungsverfahren wird viel zu viel Zeit im Verhältnis zum eigentlichen Bauen benötigt. Bei der Generalsanierung bestehender Schienen, Brücken und Gebäude, also beim sog. Ersatzneubau sollte auf große Teile des Planungs- und Genehmigungsverfahrens verzichtet werden. Denn wenn z.B. eine Brücke seit 100 Jahren von der Bahn genutzt wird, muss bei deren Erneuerung nicht jahrelang über deren Sinnhaftigkeit debattiert werden." So Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing eingesetzten Beschleunigungskommission Schiene.
Die Beschleunigungskommission Schiene soll Vorschläge für den schnellen Ausbau der Schieneninfrastruktur entwickeln. Das Expertengremium ist mit Blick auf das enorme Potenzial des Verkehrsträgers Schiene zur Erreichung der Klimaschutzziele eingerichtet worden. Denn die Regierungskoalition will bis 2030 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr verdoppeln und den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf 25 % steigern. Dieses erfordert einen schnellen und umfassenden Ausbau des Schienennetzes.
Pakleppa erklärte weiter: "Ein dichtes Regelwerk macht das Planungs- und Genehmigungsrecht zu einem ´dicken Brett´, das aufgebohrt werden muss. Ein sehr großer Anteil der Gesamtrealisierungsdauer von Schienenprojekten entfällt auf das sog. Planfeststellungsverfahren. D.h. will man den Schienenausbau in Deutschland schneller voranbringen, muss in aller erster Linie die Planungsphase verkürzt werden. Hierbei spielt das Planfeststellungsverfahren eine zentrale Rolle.
Daher begrüßen wir die Einsetzung der Beschleunigungskommission deshalb außerordentlich. Die Frage der Beschleunigung stellt sich zum Beispiel bei sog. Ersatzneubauten. Das sind Bauwerke wie Brücken oder Gleisanlagen, die bestehende Bauwerke ersetzen und modernisieren. Hier ist die zeitaufwendige Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens nicht notwendig, da dieses Verfahren ja schon einmal für das Vorgängerbauwerk durchlaufen wurde.
Hinzu kommt, dass derzeit Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des Genehmigungsverfahrens angepasst werden müssen. Dadurch kommt es häufig zu langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. So kann die Planungsphase deutlich verkürzt werden."
Quelle: Presseportal ZDB 29.6.2022
Ende Oktober 2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen eine Vereinfachungsregelung veröffentlicht, nach der auf Antrag beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kWp davon ausgegangen wird, dass diese Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit eine ertragssteuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ vorliegt. Dass das Ministerium nun die Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp in Aussicht stellt, ist ein erster Lichtblick für Wohnungseigentümergemeinschaften. „Das ist ein wichtiger und erfolgreicher Vorstoß“, konstatiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung nunmehr Wohnungseigentümergemeinschaften stärker in den Fokus rückt“, so Kaßler weiter. Er betont jedoch: „Die Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp allein ist dabei nicht ausreichend. Die geplante Schwellen-Regelung wird nicht den erhofften Durchbruch erzielen. Eigentümer, die in kleineren WEG wohnen und daher mit den freigestellten kWp auskommen könnten, sind im Vorteil gegenüber denjenigen in größeren WEG, die allein aufgrund des durch die Größe bedingten höheren Eigenbedarfs, den Richtwert von 30 kWp überschreiten.“
Vielfach investieren Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in eine Photovoltaikanlage, wenn einzelne Eigentümer ihre Wohnung nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Damit verbleibt der produzierte Strom nicht mehr nur innerhalb der Gemeinschaft. Die Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Strombezieher entfällt. Die WEG wird zur Unternehmerin mit allen Pflichten und Risiken und ist umsatzsteuerpflichtig. „Hier gilt es weitere Vereinfachungen in der Steuergesetzgebung herbeizuführen, damit alle Gemeinschaften und Mieter von preiswerter Sonnenenergie profitieren. Angesichts weiter steigender Energiepreise führt daran kein Weg vorbei“, so VDIV-Geschäftsführer Kaßler abschließend.
Einig sind sich Bundesministerium und Verband darin, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden eine wirksame Klimaschutzmaßnahme ist und dazu beitragen kann, den Anstieg der Energiekosten für Privathaushalte zu senken. Auch darüber, dass bestehende bürokratische Hürden schnellstmöglich abgebaut werden sollen, herrscht grundsätzlich Konsens.
Quelle: haustec.de 21.6.2022