Ein großer Sprung in 2022: Die Regionalverkehr Köln GmbH und ihre Gesellschafter haben dank der Förderung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen neuen Meilenstein erreicht. 108 Wasserstoffbusse werden damit bis 2025 den RVK-Fuhrpark von 52 wasserstoffbetriebenen Bussen erweitern (Stand 2/2022). Das Projekt wird im Rahmen der Förderrichtlinie Bus/Schiene des BMDV durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Konkret werden mit dem Bescheid Fördermittel in Höhe von 33.888.000,00 Euro bereitgestellt.
Ein sehr großes Paket, mit dem in der ersten Beschaffungsphase 79 wasserstoffbetriebe Solobusse gekauft werden und in der zweiten Phase 29 wasserstoffbetriebe Gelenkomnibusse. Mit dann insgesamt 160 wasserstoffbetriebenen Bussen wird die bereits heute europaweit größte Flotte weiter ausgebaut.
In 2020 erhielt die RVK für die Beschaffung der Brennstoffzellen-Hybridbusse und der beiden Wasserstoff-Tankstellen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie eine Förderung von 7,4 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Umsetzung der Förderrichtlinie wurde durch die NOW Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie koordiniert. Eine weitere Förderung in Höhe von 5,6 Mio. Euro erfolgte im Zuge des EU-Projektes JIVE.Zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur wurde an unseren Betriebsstandorten in Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) und Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer Kreis) jeweils eine Wasserstoff-Tankstelle errichtet.
Bis Ende 2021 werden weitere 15 Bussen des Herstellers Solaris ausgeliefert, welche im Rahmen des EU-Projekts JIVE 2 geordert und zusätzlich auf nationaler Ebene vom BMVI und vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Quelle: ttps://www.rvk.de/projekt-null-emission/die-brennstoffzellen-hybridbusse
Infrastruktur Bis 2025 wird die Deutsche Bahn folgende Aus- und Neubauten
beginnen:
■■ Hanau – Fulda: Start des viergleisigenAus- und Neubaus mit dem Teilstück
Langenselbold – Gelnhausen
■■ Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim: Neubau der Wallauer Spange und
Neubau zweier zusätzlicher Gleise zwischen Frankfurt Stadion und Frankfurt
Zeppelinheim (3. und letzte Baustufe des Bereichs Frankfurt Stadion)
■■ Karlsruhe – Basel (Neu- und Ausbaustrecke): Neubau von zwei Gleisen zwi-
schen Kenzingen und Müllheim (komplette Neubaustrecke im Planfeststellungsbereich 8)
■■ Rhein-Ruhr-Express (RRX): Ausbau weiterer Abschnitte des RRX
■■ VDE 8.1: Neubau des Güterzugtunnels Fürth und viergleisiger Ausbau imKnoten Bamberg (letzter Baustein für den komplett viergleisigen Ausbau der VDE 8.1)
■■ Sachsen – Franken-Magistrale: Ausbau des Teilstücks bei Regis-Breitingen sowie Verlängerung der Überholgleisein Werdau, um den Ausbau dieser Strecke zwischen Leipzig und Werdau abzuschließen; Bau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Grobau (letzte
Maßnahme, um den Ausbau zwischen Werdau und Hof abzuschließen)
■■ Ostkorridor Süd: Beginn des Ausbaus der Strecken zwischen Hof – Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling mit ESTW Regensburg Ost
■■ Ostkorridor Nord: zweigleisiger Ausbau der noch eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Uelzen und Stendal
■■ Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung (FBQ): Neu-/Ausbau einer
zweigleisigen, elektrifizierten Strecke zwischen Lübeck und Puttgarden
■■ Emmerich – Oberhausen: dreigleisiger Ausbau weiterer Abschnitte der
Strecke Grenze Deutschland/Niederlande – Emmerich – Oberhausen
■■ Knoten Frankfurt Stadion (2. Baustufe): Neubau zweier zusätzlicher Gleise
zwischen dem Abzweig Gutleuthof und Frankfurt Stadion
Berlin: (hib/SAS) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen unterstützt das Ziel der Bundesregierung, deutschlandweit zwei Prozent der Landfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einer Stellungnahme (20/1652) des Expertengremiums hervor, welche die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.
Darin empfehlen die sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, welche die Bundesregierung in Umweltfragen beraten, einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land. Dieser sei eine tragende Säule der Energiewende. Doch der Ausbau stocke seit einigen Jahren stark, heißt es in der Stellungnahme. Als Grund nennt das Gremium vor allem konkurrierende Landnutzungsansprüche in dicht besiedelten Gebieten. Flächen seien an sich genügend vorhanden, schreiben die Experten. Es brauche allerdings neue rechtliche und politische Vorgaben, um diese zu nutzen.
So rät das Gremium, ein für alle Bundesländer geltendes Flächenziel festzulegen, um kurzfristig mehr Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Planungsträger dieses Flächenziel unterschreite, solle es ihm nicht mehr möglich sein, den Bau von Windkraftanlagen außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu untersagen, heißt es in der Stellungnahme.
Windkraftausbau und Wohnumfeldschutz sehen die Expertinnen und Experten auch nicht als Gegensatz: Die geltenden Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots reichten aus. Die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die es Ländern bislang ermöglicht, „sachlich nicht begründete Mindestabstände“ von Wohngebäuden zu Windrädern einzuführen, sollte daher „ersatzlos gestrichen“ werden.
Auch Windkraftausbau und Naturschutz ließen sich in Einklang bringen, so der Sachverständigenrat. Entscheidend sei die Standortauswahl. Ökologisch besonders wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft sollten von Windkraftanlagen freigehalten werden. Zudem dringt das Gremium auf „Standardisierungen und rechtsverbindliche Konkretisierungen beim Artenschutz“, betont aber auch die Notwendigkeit, künftig stärker von rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots Gebrauch zu machen. Zur Bestandswahrung „windkraftsensibler Arten“, wie etwa Greifvögel, schlagen die Experten unter anderem Artenschutzprogramme vor.
Weitere Empfehlungen des Gremiums zielen unter anderem auf eine Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, verbesserte Mitsprachemöglichkeiten und finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise über bürgerschaftliche und kommunale Betreibermodelle.
Quelle: Heute im Bundestag hib Nr.214 9.5.2022
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, hat heute ein „Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken“ vorgelegt. Als erfolgreiche Wirtschaftsnation im Herzen Europas benötige Deutschland eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur. Diese zu schaffen und zu erhalten, sei eine Generationenaufgabe, so der Minister. Mobilität sei ein gesellschaftliches Grundbedürfnis, sie stünde für Teilhabe, Chancen und Wohlstand. Sie zu erhalten müsse daher ein vordringliches Anliegen der Politik sein.
Beim ersten Brückengipfel im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte sich Wissing zunächst vier Stunden lang mit Expertinnen und Experten aus Bauwirtschaft, Verwaltung, Ländern sowie Natur- und Umweltschutzverbänden ausgetauscht. Außerdem wurden bei der hybriden Veranstaltung die Ergebnisse der ersten umfassenden Brückenbilanz vorgestellt, die Wissing beauftragt hatte, um auf Basis dieser generellen Bestandsaufnahme konkrete Schritte und Maßnahmen zusammenzufassen.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
Unser Land ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Moderne Brücken sind ein ganz wesentlicher Teil davon. Der Zustand, in dem ich die Infrastruktur bei Amtsübernahme vorgefunden habe, ist nicht zufriedenstellend. Wir wollen nach vorne schauen und zielgerichtet effektive Maßnahmen einleiten und diese zügig und bürgerfreundlich umsetzen, damit unsere Verkehrsinfrastruktur modern und zukunftssicher bleibt. Unsere Maßnahmen für leistungsfähige Autobahnbrücken zeigen einen Weg auf, wie wir dieser Zukunftsaufgabe gerecht werden können. Wir setzen neue Prioritäten, um die Modernisierung der Brücken strategisch und in der sinnvollsten Reihenfolge anzugehen. Wir erhöhen finanzielle Mittel und starten frühzeitig den Dialog mit allen Beteiligten. Wir beschleunigen, digitalisieren und vereinfachen Planungen, Verfahren und Abstimmungen. All diese wichtigen Bausteine haben am Ende ein klares Ziel: Wir wollen die Brückenmodernisierung deutlich beschleunigen!
Minister Wissing stellte das „Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken“ gemeinsam mit Doris Drescher, der Präsidentin des Fernstraßen-Bundesamtes, Stephan Krenz, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, sowie Prof. Markus Oeser, dem Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), vor. Sowohl die Brückenbilanz als auch das Zukunftspaket können auf der Homepage des BMDV heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine virtuelle Brückenkarte mit allen wichtigen Daten zu Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen:
Publikation: Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken
Publikation: Brücken an Bundesfernstraßen – Bilanz und Ausblick
Quelle: BMVI 9/2022 vom 10.3.2022
BSW: EEG-Reform sieht zu geringe Solardach-Anreize vor – nur mit deutlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf seien die Energiewende-Ziele erreichbar
Berlin, 7.03.2022: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Solarbranche begrüßt zwar die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele. Diese müssten nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.
Der Ende letzter Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte EEG-Referentenentwurf weise nach einer ersten Analyse des Branchenverbandes Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu stark eingeschränkt. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett darüber beschließen.
„Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht“, meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Marktbarrieren müssten - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - vollständig abgebaut werden. Körnig: „Nur dann wird der Solarturbo gezündet und die Solarenergie für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit entfesselt.“
Die aktuellen BMWK-Planungen sehen für einen Großteil potenzieller Investor:innen bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Solardächer vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,“ erläutert Körnig.
Künftige Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber:innen neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als heute. Diese Planungen sind auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher zur solartechnischen Nachrüstung ihrer Dächer zu bewegen.
Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW geht hervor, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig.
Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW hingegen ausdrücklich begrüßt. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-PV seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden.
Quelle: Pressemitteilung des BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 7.3.2022
Die bei der Unwetterkatastrophe stark beschädigten Bahnstrecken in der Eifel werden im Zuge des Wiederaufbaus modernisiert und elektrifiziert. Verkehrsministerin Ina Brandes hat gemeinsam mit Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn, und Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland (NVR), eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Mit der Vereinbarung werden die Voraussetzungen für die beschleunigte Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall bis zur Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz, der Voreifelbahn zwischen Bonn und Euskirchen sowie der Erfttalbahn zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel geschaffen.
Verkehrsministerin Ina Brandes: „Die Landesregierung macht Tempo beim Wiederaufbau nach der Unwetterkatastrophe im vergangenen Juli: Dank Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bund gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, dass die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus beschleunigt umgesetzt werden kann. Deswegen kann auch der Ausbau der drei wichtigen Eifelstrecken schneller erfolgen – eine großartige Nachricht! Saubere Elektrozüge auf modernisierten Bahnstrecken in dichterer Taktung werden in Zukunft die Mobilität und damit die Lebensqualität der Menschen in der Region deutlich verbessern. Zugleich leisten wir einen starken Beitrag zum Klimaschutz.“
Der Bund hat signalisiert, die Elektrifizierung der Strecken im Zuge des Wiederaufbaus über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu fördern. Die Elektrifizierung kann so deutlich beschleunigt umgesetzt werden. Dies war nur möglich, da sich das Land bereit erklärt hat, die Absicherung der Gesamtfinanzierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Deutschen Bahn zuzusagen.
DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla: „Mit der Finanzierungsvereinbarung legen wir den Grundstein für einen hochmodernen und klimafreundlichen Bahnverkehr in der Eifel. Davon profitieren die Umwelt sowie unsere Kundinnen und Kunden: Elektrisch betriebene Züge sind verlässlicher, leiser und pünktlicher. Wir binden die Eifel so optimal an die Metropolregion Köln/Bonn an. Mit neuen Angeboten wollen wir noch mehr Menschen für die klimafreundliche Bahn gewinnen. Das wird nur durch den engen Schulterschluss mit dem Land, dem NVR und dem Bund möglich.“
Die Elektrifizierung der Eifelstrecken als Maßnahme für einen klimafreundlichen und zukünftig dichteren Betrieb ist bereits Teil der landesübergreifenden Zielnetzkonzeption, die das Verkehrsministerium des Landes gemeinsam mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) entwickelt hat, um einen aus Fahrgastsicht möglichst optimalen Fahrplan künftig zu ermöglichen.
Verkehrsministerin Brandes weiter: „Ich freue mich, dass wir mit dem Bund, der Deutschen Bahn und dem Nahverkehr Rheinland für eine bessere und klimafreundliche Mobilität an einem Strang ziehen. Die Elektrifizierung der Eifelstrecken zeigt gut, wie beschleunigte Planung von Verkehrsinfrastruktur gelingen kann – niemals zuvor war es wichtiger, dass wir bei Planung, Genehmigung und Bau von Schienen, Brücken und Straßen schneller vorankommen.“
Nach der Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 hatte der Bund auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Aufbauhilfegesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass klimafreundliche Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zuge des Wiederaufbaus im beschleunigten Verfahren umgesetzt werden können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dadurch nicht mehr erforderlich.
NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober: „Die furchtbare Flutkatastrophe hatte verheerende Folgen. Wir richten den Blick jetzt aber nach vorn und wollen gemeinsam mit dem Land und der DB die aus der Katastrophe erwachsende Chance für einen zukunftsfähigen Ausbau nutzen. Dabei profitieren wir auch davon, dass wir bereits vor dem schlimmen Unwetter das »Bündnis Voreifelbahn« gegründet haben. Dadurch können wir auf ein gut aufgestelltes interkommunales Netzwerk zurückgreifen.“
Die Gesamtkosten der Elektrifizierung liegen bei rund 400 Millionen Euro. Die Maßnahme ist bereits im Bundesprogramm GVFG zur Förderung angemeldet und kann mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten seitens des Bundes gefördert werden. Hinzu tritt eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Pressemitteilung Verkehrsministerium NRW 10.2.2022
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