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Neue Infos im Auftragsvergabemonitor

 

 

Stadler liefert neue Fernverkehrszüge für Norwegen


Das staatliche Unternehmen Norske tog und Stadler haben heute einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung von 17 FLIRT Nordic Express unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltet eine Option über bis zu 83 weiteren Fahrzeugen. Die neuen FLIRT Nordic Express sind für den Fernverkehr in ganz Norwegen ab 2026 vorgesehen.

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FLIRT Nordic Express

Machbarkeitsstudie liegt vor: Reaktivierung Voralb- und Teckbahn positiv, Hohenstaufenbahn zu teuer


Die Machbarkeitsstudie, die eine Reaktivierung der Hohenstaufenbahn Schwäbisch Gmünd – Göppingen, der Voralbbahn Göppingen – Bad Boll und der Teckbahn Kirchheim unter Teck – Weilheim a. d. T. mit einem Lückenschluss als Neubaustrecke Bad Boll – Weilheim untersucht hat, kommt für die einzelnen Strecken zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für die Hohenstaufenbahn empfiehlt die Studie, die Reaktivierung nicht weiter zu verfolgen, da „den nicht allzu hohen verkehrlichen Wirkungen“ hohe Infrastrukturinvestitionen für den Wiederaufbau der Trasse sowie hohe Betriebskosten gegenüberstehen. Der durchgehenden Verbindung Kirchheim – Weilheim – Bad Boll – Göppingen wird zwar eine hohe verkehrliche Wirkung bescheinigt, sie erreicht aber nicht das Nutzen-Kosten-Verhältnis von >1. Eine positive Bewertung – auch durch nur „moderate Investitionskosten“ – erreichen dagegen die beiden Abschnitte Voralb- und Teckbahn, deren Reaktivierung weiter verfolgt werden sollte. Die Ergebnisse der von den Landkreisen Göppingen, Esslingen und Ostalbkreis, dem Verband Region Stuttgart (VRS) sowie dem Regionalverband Ostwürttemberg in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie sind beim VRS im Netz einzusehen, ebenso eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss am 15.03.2023. (as)

Quelle: RailBusiness 8.3.2023


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Neuer Mietspiegel der Stadt München 21 % höher als 2021 !


Auf viele Münchnerinnen und Münchner dürfte in den kommenden Wochen eine Mieterhöhung zukommen. Nach dem neuen Mietspiegel der Stadt liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete bei 14,58 Euro/qm. Das bedeutet einen Anstieg der durchschnittlichen Miete um 21% im Vergleich zur Erhebung 2021 (12,05 Euro/qm). In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Wert damit um fast 25% erhöht.
Bei Neuvermietungen liegen die durchschnittlichen Mieten bei 16,07 Euro/qm (2021: 13,90 Euro/qm). Für Bestandsmieten weist der Mietspiegel einen durchschnittlichen Wert von 13,72 Euro/qm (2021: 11,31 Euro/qm) aus.

Der große Sprung in den Mieten erklärt sich auch daher, dass die Stadt wegen der Corona-Pandemie 2021 auf die geplante Neuerstellung des Mietspiegels verzichtet hatte. Der Mietspiegel wurde damals auf Grundlage des Verbraucherpreisindex lediglich fortgeschrieben. Der jetzige Mietspiegel 2023 wurde dagegen neu erstellt.

Erhöhung liegt über der Kappungsgrenze

Der Mietspiegel dient Vermietern als Orientierung, wie stark sie die Miete für Wohnungen erhöhen können. Mit seiner Hilfe lassen sich etwa Mieterhöhungen begründen. Diese könnten jetzt bis zu 15% innerhalb von drei Jahren betragen, da die Steigerung des Mietspiegels die Kappungsgrenze von 15%, die für Mieterhöhungen in München gilt, übersteigt. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gilt die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10% als Maximum. Die konkrete Vergleichsmiete hängt im Einzelfall von der Wohngegend, dem Baujahr und der Ausstattung der Wohnung ab.

Die Stadt und der Münchner Mieterverein sehen die Entwicklung naturgemäß mit Sorge. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält die bisherigen Reformen des Mietspiegels für nicht ausreichend. Er fordert, dass die Geltungsdauer von bestehenden Mietspiegeln um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Außerdem sollten öffentlich geförderte und Altmietverträge mit meist deutlich günstigeren Mieten in die Erhebung einfließen. Das würde den Durchschnittswert deutlich senken.

Der Mieterverein München gibt sich schockiert. „Diese Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Das versetzt die Mieterinnen und Mieter in Angst und Panik“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München. Sie fürchtet, dass viele Vermieter die maximal möglichen 15% Erhöhungsspielraum ausreizen werden und wiederholt ihre Forderung nach einem bundesweiten Mietenstopp, bei dem die Mieten in einem angespannten Wohnungsmarkt sechs Jahre lang eingefroren werden.

Quelle: Immobilien-Zeitung  IZ Aktuell 8.3.2023


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Nullsteuer auf PV-Anlagen. Wichtige Klarstellung der Finanzverwaltung !


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen in wesentlichen Bereichen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. Der ZVEH war früh eingebunden und konnte erreichen, dass notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in bestimmten Fällen in die Nullsteuer-Regelung einbezogen werden.

Seit 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-Anlagen* (PV-Anlage) an den Anlagenbetreiber ein Nullsteuersatz. Dieser wurde über das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 in das Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgenommen. Der Anwendungsbereich umfasst Solarmodule, „einschließlich der für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern...“. Was genau unter den Begriff „wesentliche Komponenten“ fällt, war allerdings bislang nicht klar definiert und führte in der Branche zu großer Unsicherheit.

Hier hat jetzt ein an die obersten Finanzbehörden der Länder adressiertes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen für Klarheit gesorgt. Das Schreiben vom 27. Februar legt dar, wie die Finanzämter die neuen Regelungen auszulegen und anzuwenden haben und bestätigt in vielen Punkten die Sichtweise der e-handwerklichen Organisation.

Weite Auslegung des Begriffs „wesentliche Komponenten“

Als Erfolg seiner Interessenvertretung wertet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dass unter „wesentliche Komponenten“ nun auch Bauteile erfasst sind, die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Gleichzeitig werden „wesentliche Komponenten“ in der Auslegungshilfe weniger eng gefasst, als noch im Entwurf vorgesehen. Waren damit bislang nur rein PV-spezifische Komponenten gemeint, fallen nun auch Komponenten, die „geliefert und installiert werden, um PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben“, unter diese Definition. In beiden Fällen konnte die e-handwerkliche Organisation also erreichen, dass der Nullsteuersatz auf wichtige, im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehende Leistungen ausgeweitet wurde.

Vereinfachung durch „Paketlösung“

Den Forderungen des ZVEH nach praxistauglichen Lösungen entsprechend, hat die Bundesfinanzverwaltung zudem sogenannte „Paketlösungen“ in ihr Schreiben aufgenommen und die Abgrenzung der Umsatzsteuersätze damit weiter erleichtert. Gemeint ist mit „Paketlösungen“ beispielsweise, dass eine Zählerschrank-Erweiterung oder auch andere Komponenten und Arbeiten unter den Nullsteuersatz fallen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehen und wenn sie gemeinsam mit einer solchen bei einem einzigen e-handwerklichen Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht stellt dies eine einheitliche Leistung des e-handwerklichen Fachbetriebs dar, die insgesamt unter den Nullsteuersatz fällt. Beauftragt ein Kunde jedoch „nur“ eine Zählerschrank-Erweiterung – zum Beispiel, weil mit der Installation der PV-Anlage ein Solarteur oder ein Dachdecker-Betrieb beauftragt wurde –, unterliegt diese Leistung dem Regelsteuersatz.

ZVEH moniert zu enge Auslegung

Der ZVEH hatte sich schon sehr früh dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes nicht zu eng zu fassen und so beispielsweise auch Zählerschrank-Erweiterungen, sofern sie im Rahmen der Installation einer PV-Anlage nötig werden, einzubeziehen und mit dem Nullsteuersatz zu belegen. In einem Entwurf des BMF-Schreibens von Ende Januar galt diese Leistung noch als Vorarbeit für die Installation einer PV-Anlage und hätte daher dem Regelsteuersatz unterliegen sollen.

Begründet hatte die elektrohandwerkliche Organisation ihre Forderung damit, dass eine Zählerschrank-Erweiterung in vielen Fällen aufgrund zu erfüllender technischer Normen notwendig würde. Die Erweiterung von Zählerschränken aus dem Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes herauszunehmen, sei daher nicht im Sinne des Gesetzeszwecks.

Beteiligung von Anfang an

Seine Standpunkte und Forderung hatte der ZVEH bereits Anfang Dezember 2022, vor der finalen Verabschiedung des JStG 2022 in Bundestag und Bundesrat, in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum ersten Entwurf des BMF-Schreibens Ende Januar 2023 legte der ZVEH seine Stellungnahme vor.

„Wir freuen uns, dass im Dialog mit dem Finanzministerium eine Lösung gefunden werden konnte, mit der sich die Nullsteuer-Regelung für bestimmte PV-Anlagen auch für e-handwerkliche Betriebe praxistauglich umsetzen lässt“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.

Als Hilfestellung für elektrohandwerkliche Innungsbetriebe hat der ZVEH bereits im Oktober 2022, als sich das Gesetz noch in der Planung befand, ein umfangreiches Merkblatt aufgelegt. Dieses wurde kontinuierlich aktualisiert und enthält in seiner neuesten Version natürlich auch die Erläuterungen des BMF-Schreibens. Das Merkblatt ist in den nächsten Tagen bei den elektrohandwerklichen Landesorganisationen erhältlich.


Quelle:  haustec.de   8.3.23

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Baden-Württemberg:Solare Stromerzeugung auf rund 260 straßennahen Flächen


Durch eine Initiative der Landesregierung können in Zukunft deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. Im ersten Schritt sollen auf rund 260 Flächen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen.

Künftig können in Baden-Württemberg durch eine Initiative der Landesregierung deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. „Photovoltaik ist für die Energiewende unverzichtbar. Im letzten Jahr lagen wir im Zubau von Photovoltaik bundesweit auf dem vierten Platz. An diesen Erfolg wollen wir jetzt insbesondere auch bei der Freiflächenphotovoltaik anknüpfen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 31. Januar 2023 im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart.

Potenziale an Bundes- und Landesstraßen nutzen

„Speziell die Nutzung der vorhandenen Potenziale an den Bundes- und Landesstraßen ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Hierdurch können wir nicht genutzte Flächen einsetzen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land zu steigern.“ Auf etlichen sogenannten Innenohren von Zu- und Abfahrten, an Lärmschutzwänden und Straßenböschungen könnte künftig grüner Strom produziert werden. „Das ist ein Plus für den Klimaschutz“, betonte der Ministerpräsident weiter.

Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zu bisher ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen im Land liegen jetzt vor. Verkehrsminister Winfried Hermann berichtete: „Im ersten Schritt machen wir es möglich, dass auf rund 260 Flächen (PDF) an Bundes- und Landesstraßen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen. Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei rund 122 Gigawattstunden (GWh). Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 35.000 Drei-Personen-Haushalten. Auch durch das Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit den Straßenbauverwaltungen entwickelt haben, bringen wir die solare Stromerzeugung weiter nach vorne und schonen dabei zugleich die Natur.“

Großes Interesse: Mehr als 600 Flächen wurden angemeldet

Insbesondere Energieversorger konnten seit Februar 2022 ihr Interesse bekunden, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Nähe einer Bundes- oder Landesstraße betreiben wollten. Der Aufruf fand große Resonanz: 28 Interessierte meldeten insgesamt rund 650 Flächen an. 26 von ihnen bekamen am Ende eine positive Antwort, wenn auch nicht für alle von ihnen angefragten Flächen.

Die meisten nicht berücksichtigten Flächen waren nicht im Eigentum von Bund oder Land und erfüllten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung nicht. Bei anderen gab es beispielsweise Um- oder Ausbaupläne, oder sie standen aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Detailprüfung steht fest, dass rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für den Bau von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Die meisten liegen im Regierungsbezirk Stuttgart (85), gefolgt von den Regierungsbezirken Karlsruhe (74), Tübingen (71) und Freiburg (26).

Die Ergebnisse aus den Prüfverfahren wurden den Interessierten bereits mitgeteilt. Diese haben nun die Möglichkeit, auf ausgewählte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Straßenbauverwaltung zuzugehen, um genauere Informationen zu den straßenbautechnischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Ihnen steht es dann frei, ob sie unter den genannten Bedingungen die baurechtliche Voraussetzung schaffen möchten.

Wesentliche rechtliche Sachverhalte sind geklärt

Die knapp 260 Flächen seien ein erster, aber wichtiger Schritt, so der Verkehrsminister. Im Rahmen des Verfahrens habe das Verkehrsministerium mit den weiteren Beteiligten gleichzeitig die wesentlichen Bedingungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Nähe von Bundes- und Landesstraßen ausgelotet. Die Experten würden davon ausgehen, dass es in den meisten Fällen einen Bebauungsplan braucht, um das Baurecht für eine Photovoltaikanlage zu schaffen, berichtete Winfried Hermann. Auch weitere rechtliche Sachverhalte konnten geklärt werden.

Ein Muster-Nutzungsvertrag regelt künftig die straßenbaurechtlichen und technischen Pflichten der Akteure. Damit gibt es einen festen Rahmen, der das Verfahren für neue Interessentinnen und Interessenten klarer macht und ein erhebliches Stück vereinfacht.

Interessierte können sich an Regierungspräsidien wenden

Nach Hochrechnung des Ministeriums könnten neben den jetzt ins Auge gefassten 170 „Innenohren“ an Bundes- und Landesstraßen künftig rund 200 weitere Innenohrflächen für Photovoltaik genutzt werden. Auch andere Flächen an den betreffenden Straßen sind denkbar.

Angesprochen sind Kommunen, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler und Privatpersonen. Wer Interesse hat, kann sich an das jeweilige Referat 45 seines zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Nach Anmeldung muss mit einer Prüfzeit von etwa zwei Monaten gerechnet werden. Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte: „Unser Ziel ist es, dass am Ende möglichst viele Betreiber gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten können.“


Quelle:Newsletter Baden-Württemberg.de  3.2.2023



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Busitalia erhält 150 vollelektrische E-WAY Stadtbusse


Iveco Bus hat einen Auftrag von Busitalia über die Lieferung von 150 vollelektrischen Stadtbussen erhalten. Dieser bedeutende Rahmenvertrag für E-WAY Busse ist der größte, den Iveco Bus bisher in Italien unterzeichnet hat. Die Auslieferungen sind von 2023 bis 2025 geplant, wobei die ersten 18 Busse im Juli 2023 zur Auslieferung kommen.
Die 12 Meter langen E-WAY Busse in Nachtladeausführung, die Busitalia künftig einsetzt, verfügen über zahlreiche Ausstattungsmerkmale wie eine Klimaanlage, USB-Steckdosen, spezielle Bereiche für Rollstuhlfahrer sowie ein Rückfahrsystem. Zwei verschiedene Ausstattungsvarianten bieten eine große Fahrgastkapazität, ohne die Reichweite mit nur einer Ladung zu beeinträchtigen. Einige der Fahrzeuge verfügen über 28 Sitzplätze für den Stadtverkehr. Andere wiederum bieten eine optimale Kombination aus 32 Sitzplätzen und etwas weniger Stehplätzen für den Überlandverkehr.

Quelle: newsletter@nahverkehrspraxis.de 12.1.2023



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Busitalia erhält 150 vollelektrische E-WAY Stadtbusse

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Steigende Baupreise verhageln die Wohnungsbaubilanz


Preis für neue Wohnbauten im November 2022 um 16,9 Prozent gestiegen.

Der Preis für den Neubau von Wohngebäuden ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen: Das Statistische Bundesamt meldete für November* 2022 gegenüber November 2021 einen Anstieg von 16,9 Prozent, im Jahresdurchschnitt 2022 ist dies ein Plus von 16,4 Prozent. „Die Preisexplosion bei Baumaterialien – insbesondere im ersten Halbjahr 2022 – konnte nicht allein von den Bauunternehmen geschultert werden. Um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, mussten die Unternehmen die gestiegenen Material- und Energiepreise in der Kostenkalkulation neuer Projekte berücksichtigen. Die dadurch gestiegenen Baupreise sind allerdings ein Bumerang für den Wohnungsneubau. Viele Projekte wurden erst einmal auf Eis gelegt oder sogar storniert. Der Auftragseingang ist in den ersten zehn Monaten 2022 um real 14 Prozent eingebrochen und der Wohnungsbau weist von allen Bausparten die höchste Stornierungsquote auf“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichten Baupreisindizes. Im Dezember 2022 hätten im Rahmen des ifo Konjunkturtests 16 Prozent der befragten Bauunternehmen gemeldet, dass sie im Wohnungsbau von Stornierungen betroffen seien, im Branchendurchschnitt wären es 12 Prozent gewesen. „Das sind keine guten Vorzeichen für die Wohnungsbaukonjunktur 2023.“

Gegenüber dem Vorquartal hat sich die Preissteigerung im November 2022 allerdings etwas auf plus 2,5 Prozent abgeschwächt. Im Mai 2022 wurde binnen Quartalsfrist noch ein Preisplus von 6,6 und im August von 2,6 Prozent gemeldet. „Die aktuell zu beobachtende Abschwächung der Preisdynamik ist zum einen ein Ergebnis der sich seit Juni 2022 allmählich beruhigenden Baumaterialpreise, zum anderen aber auch ein Zeichen der Zurückhaltung der Investoren“, erläutert Müller die Situation.

*) die Baupreisindizes werden nur viermal im Jahr, jeweils zur Quartalsmitte erhobenAlle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des ifo Instituts.

Quelle: Pressemitteilung  abo@presseportal.de 10.1.2023



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SOKRATHERM liefert fünf mobile Blockheizkraftwerke nach Charkiw


In der Ukraine besteht aufgrund der gezielten Angriffe Russlands auf die Energieinfrastruktur ein erheblicher Bedarf an Kapazitäten zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die Stadt Charkiw ist davon aufgrund ihrer Bedeutung als zweitgrößte Stadt der Ukraine und ihrer geographischen
Nähe zur russischen Grenze besonders betroffen.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat daher im Herbst 2022 in einem offenen Verfahren die SOKRATHERM GmbH mit der Lieferung von fünf mobilen Blockheizkraftwerken (BHKW) nach Charkiw beauftragt. SOKRATHERM gilt seit Bau und Inbetriebnahme des ersten Exemplars 1995 in Hiddenhausen als Erfinder des mobilen BHKW.
Darunter versteht man ein samt Zubehör auf einen Anhänger montiertes BHKW, das wechselweise an verschiedenen Standorten hocheffizient Strom und Wärme erzeugen kann.
Das Unternehmen konnte nicht nur reichlich Erfahrung und Referenzprojekte mit den äußerst effizienten und zuverlässigen „BHKWmobil“ Aggregaten aufweisen, sondern auch besonders
kurze Lieferzeiten realisieren, um noch in diesem Winter die notwendige Unterstützung zu erbringen.

"Wir sind glücklich und stolz, diesen Auftrag gewonnen zu haben. So können wir mit unseren Aggregaten einen sinnvollen Beitrag leisten, um den Menschen in der Ukraine zu helfen und das Leid zu lindern“, freut sich Joachim Voigt, Vertriebsleiter bei SOKRATHERM.

Die ersten beiden BHKW-Kompaktmodule GG 70 VR mobil sind bereits in Charkiw eingetroffen, drei weitere folgen im Februar. Sie sind für den Netzersatzbetrieb vorbereitet, können also sowohl parallel zum Netz betrieben werden als auch bei Netzstörung die Versorgung der zuvor
definierten Notstromschiene mit den wichtigsten Stromverbrauchern übernehmen. Anders als reine Stromgeneratoren machen BHKW auch die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nahezu vollständig nutzbar. Der gelieferte Typ GG 70 VR mobil erzeugt nicht nur 71 kW Strom,
sondern auch 116 kW Wärme und erzielt somit einen Gesamtwirkungsgrad von 93 %.

Durch die mobile Ausführung können die BHKW dort eingesetzt werden, wo die Energie am dringendsten benötigt wird. Der Umzug zwischen zwei Standorten inklusive Anschlussarbeiten benötigt jeweils nur wenige Stunden. Diese Standorte werden voraussichtlich Krankenhäuser,
Verwaltungsgebäude, Wohngebiete sowie Bildungs- und Pflegeeinrichtungen sein. Die Betriebsführung der Anlagen übernimmt der regionale Energieversorger vor Ort, der von SOKRATHERM mit Hilfe von Online-Schulungen auf Inbetriebsetzung und Wartung vorbereitet wird.

Nach Überwindung der aktuellen Notsituation können die BHKW selbstverständlich auch stationär zur hocheffizienten Versorgung von Objekten mit Strom und Wärme eingesetzt werden. Mittelfristig ist auch die in Deutschland übliche Anwendung möglich, das BHKWmobil im
Winter beispielsweise in einer Schule und im Sommer in einem Freibad einzusetzen. Dies würde auch an das erste BHKW-Projekt von SOKRATHERM in der Ukraine anknüpfen, bei dem 2010
zwei BHKW-Kompaktmodule GG 402 zur Versorgung eines Schwimmbades im Großraum Kiew geliefert wurden.
Über das Unternehmen:
Das familiengeführte Unternehmen SOKRATHERM ist seit 45 Jahren ein führender Hersteller von kompakten Blockheizkraftwerken, die nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) aus Erdgas, Klärgas oder Biogas Strom und Wärme erzeugen. Sie können
bereits heute mit bis zu 20 % Wasserstoffanteil und nach Umrüstung mit 100 % Wasserstoff betrieben werden.

Inzwischen hat SOKRATHERM zweitausend BHKW-Kompaktmodule im Leistungsbereich 50 bis 1000 kWel an namhafte Kunden aus Versorgungswirtschaft und Industrie sowie an Contractoren,

Hotels und Kommunen geliefert. Im Vergleich zur konventionellen Strom- und Wärmeerzeugung sparen dezentrale Blockheizkraftwerke bis zu 60 % CO2 ein. Darüber hinaus benötigen sie ca. 30 % weniger Primärenergie und vermindern dadurch die Energiekosten erheblich.

Quelle: Pressemitteilung Sokratherm 9.1.2023


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Die ersten beiden BHKWmobil wurden Ende 2022 für den Transport nach Charkiw aufgeladen

Workshop-Termine 2023 zum nachhaltigen Bauen in Baden-Württemberg


Auch 2023 gibt es wieder kostenfreie Workshops für Einsteiger und Fortgeschrittene zum digitalen Planungswerkzeug N!BBW – Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg. Es werden Online-Kurse sowie Kurse in Präsenz angeboten.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg bietet auch 2023 wieder kostenfreie Workshops für Einsteiger und Fortgeschrittene zum digitalen Planungswerkzeug N!BBW – Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg an.

Die Einsteiger-Workshops richten sich an Personen, die das N!BBW-Internetportal kennenlernen und Informationen zu den technischen Inhalten der Nachhaltigkeitskriterien erhalten möchten. Sie werden sowohl online als auch in Präsenz angeboten. Der Besuch des Präsenz-Workshops mit acht Fortbildungsstunden wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt.

Die Projekt-Workshops richten sich an Anwenderinnen und Anwender, die bereits ein N!BBW-Projekt angelegt haben. Sie orientieren sich an den konkreten Anwenderfragen und werden in kleineren Gruppen durchgeführt. Nutzerinnen und Nutzern können hier eigene Projektunterlagen mitbringen und mit Unterstützung des Referenten gezielt bearbeiten. Die Projekt-Workshops dienen auch dem Erfahrungsaustausch.


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THW Beschaffungsprogramme 2022 und 2023


Interessante Informationen veröffentlichen die aktuellen THW Fahrzeug News 4/2022 zu den Fahrzeugbeschaffungen , welche im Jahr 2022 für diverse Fahrzeuge und Geräte getätigt wurden und welche zeigen, welchen hohen Stellenwert die Ausrüstung des THW durch die verantwortlichen Behörden, vor allem des Bundesministeriums des Inneren genießt.
So waren die Beschaffungsprogramme gemäß der nachstehenden Tabelle in den Jahren 2020-2022  mit 60,76 Millionen €, 65,26 Millionen € und 75,26 Millionen € exorbitant höher als in den Vorjahren , wo nur ca. 30 Millionen € p.a. investiert wurden. Und während im laufenden Jahr 2023 nurmehr 40,26 Millionen € und damit 46 % weniger als 2022 investiert werden, sinken die geplanten Beschaffungen  in den Folgejahren 2024 und 2025 auf nur noch je  15,76 Millionen Euro und damit nur noch so hoch wie 2015 und 2016, wobei der reale Wert durch die Preissteigerungen noch deutlich niedriger sein wird.


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THW Fahrzeug-Beschaffungsprogramm 2015-2025

 

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